Ärztegesetz: Experten begrüßen Neuregelung für Beistand für Sterbende

Fachgesellschaften sehen "Humanisierung der Medizin"

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Laut dem derzeit in Begutachtung befindlichen Entwurf haben Ärzte sterbenden Menschen, die sie behandeln, "unter Wahrung ihrer Würde" beizustehen. Weiters wird präzisiert, dass es bei Sterbenden zulässig ist, "im Rahmen palliativmedizinischer Indikationen Maßnahmen zu setzen, deren Nutzen zur Linderung schwerster Schmerzen und Qualen im Verhältnis zum Risiko einer Beschleunigung des Verlusts vitaler Lebensfunktionen überwiegt."

"Das ist ein wichtiger und positiver Schritt im Interesse von Menschen am Lebensende, weil es die Rahmenbedingungen für das optimiert, was wir Ärztinnen und Ärzte in unserer Praxis täglich tun - nämlich sie bestmöglich zu begleiten, ihre Symptome zu lindern und Therapieentscheidungen immer im Interesse des Patientennutzens zu treffen", sagte ÖGARI-Vorstandsmitglied Barbara Friesenecker von der Universitätsklinik für Allgemeine und Chirurgische Intensivmedizin in Innsbruck. "Die Entscheidung darüber, wie und zu welchem Zeitpunkt das Therapieziel vom Prinzip der Heilung in Richtung palliative Betreuung verändert werden sollte, ist immer individuell zu treffen, und es ist erfreulich, dass es dazu nun mehr Rechtssicherheit gibt."

"Wir wissen heute, dass Patientinnen und Patienten, bei denen frühzeitig palliativmedizinische Konzepte zur Linderung von quälenden Symptomen einbezogen werden und bei denen auf belastende Therapien, die keinen Nutzen mehr bringen, verzichtet wird, manchmal sogar länger leben und in jedem Fall eine bessere letzte Lebensphase haben als jene, bei denen bis zur letzten Minute jede therapeutische Option ausgeschöpft wird", erklärte der Klagenfurter Universitätsprofessor Likar. "Es ist gut, dass wir nun einen öffentlichen Diskurs über etwas führen, was uns seit Jahren ein großes Anliegen ist, nämlich eine neue Humanisierung der Medizin."

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