Hitzefrei - Gibt es das wirklich?

Welche gängigen Meinungen im Umlauf sind und wie die gesetzliche Lage aussieht

Die aktuelle Hitzewelle macht vielen Österreichern zu schaffen. Doch ab welchen Temperaturen gibt es hitzefrei beziehungsweise wann muss der Arbeitgeber für Abkühlung sorgen. Welche gängigen Meinungen tatsächlich stimmen und was lediglich ein Mythos ist.

von Büro am Strand © Bild: Shutterstock.com/g-stockstudio

So mancher Arbeitnehmer freut sich schon auf das gut klimatisierte Büro, in dem es kühler ist als zuhause. Andere Mitarbeiter schwitzen wiederum bei 30 Grad und mehr am Arbeitsplatz. Doch ab wann bekommt der hitzegeplagte Arbeitnehmer tatsächlich frei? Wir haben einige der geläufigsten Behauptungen zum Thema "hitzefrei" auf ihren Wahrheitsgehalt hin analysiert:

1. Bauarbeiter haben ab 35 Grad hitzefrei

Diese Annahme stimmt grundsätzlich, allerdings gestaltet sich die Regelung nicht ganz so einfach: Seit dem 1. Jänner 2013 haben Bauarbeiter - zu dieser Gruppe zählen laut Arbeiterkammer auch Dachdecker, Zimmerer, Gipser, Pflasterer und Gerüster - ab 35 Grad aufgrund des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes (BSchEG) "hitzefrei". Hitze zählt laut diesem Gesetz zum Schlechtwetter. Im Gesetzestext heißt es dazu unter anderem: "Schlechtwetter im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn arbeitsbehindernde atmosphärische Einwirkungen (Regen, Schnee, Frost, Hitze und dergleichen) so stark oder so nachhaltig sind, daß [sic] die Arbeit nicht aufgenommen oder fortgesetzt oder die Aufnahme oder Fortsetzung der Arbeit den Arbeitnehmern nicht zugemutet werden kann." Ab 35 Grad muss der Arbeitgeber daher entweder für einen kühleren Arbeitsplatz als Alternative sorgen oder die Bauarbeiter stellen das Arbeiten im Freien ein. Die Entscheidung darüber liebt beim Arbeitgeber. Für die durch Hitze entfallenen Stunden haben die Bauarbeiter ein Recht auf eine sogenannte Schlechtwetterentschädigung. Diese erhalten sie, für jene Stunden, in denen die 35-Grad-Marke überschritten wurde. Ab drei Stunden in Folge mit über 35 Grad gilt der restliche Arbeitstag als Schlechtwetter-Tag. In der Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober werden laut Gesetz maximal 120 ausfallende Arbeitsstunden entschädigt.

2. Ab über 30 Grad im Büro muss der Arbeitgeber für Abkühlung sorgen

Prinzipiell gibt es für alle anderen Arbeitnehmer keine Hitzeferien - auch nicht bei Temperaturen von 35 Grad oder mehr. Es gibt kein Gesetz, das besagt, dass man den Arbeitsplatz bei Hitze verlassen darf. Der Arbeitgeber ist aber dazu verpflichtet, auch bei Hitze ein Raumklima in den Arbeitsräumen zu schaffen, das ein Arbeiten ermöglicht. Die Bedingungen müssen dem menschlichen Organismus angemessen sind, wie die Arbeiterkammer auf ihrer Homepage mitteilt. Für Arbeitnehmer mit einer geringen körperlichen Belastung soll die Raumtemperatur im klimatisierten Büro zwischen 19 und 25 Grad betragen. Tätigkeiten im Stehen erfordern eine etwas bessere Kühlung: Hier sind 18 bis 24 Grad empfohlen. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht per Gesetz verpflichtet eine Klimaanlage zu installieren. Ist keine Klimaanlage vorhanden, müssen andere Maßnahmen getroffen werden, um die Temperatur zu senken. Die Abkühlung kann beispielsweise durch das Anbringen von Jalousien, Ventilatoren, zusätzliche Arbeitspausen, flexiblere Arbeitszeiten oder bereitgestellte, alkoholfreie Erfrischungsgetränken erfolgen. Eine geregelte Obergrenze gibt es nicht. Hat es im Büro 30 Grad, heißt es also schwitzen und trotzdem arbeiten.

3. Die Arbeitsleistung sinkt, wenn es am Arbeitsplatz zu heiß ist

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass die Arbeitsleistung an heißen Tagen sinkt: Leistungsfähigkeit und Konzentration verringern sich um 30 bis 70 Prozent im Vergleich zu "normalen" Temperaturen. Außerdem steigen die Fehlerhäufigkeit und das Unfallrisiko. Das gilt sowohl bei körperlichen Tätigkeiten als auch bei geistigen Tätigkeiten. Es liegt also auch im Interesse des Arbeitgebers für erträgliche Temperaturen zu sorgen. Zu wenig Flüssigkeitszufuhr und ein erhöhter Stresslevel können bei Hitze schnell zum Kreislaufkollaps führen. Vor allem für ältere und kranke Menschen stellen die heißen Temperaturen eine erhebliche körperliche Belastung dar, die nicht unterschätzt werden darf.

4. Schwangere müssen bei Hitze geschont werden

Welche Regeln gelten im Fall von schwangeren Mitarbeiterinnen? Es gibt in Bezug auf die Hitze keine gesonderten Regelungen für werdende Mütter. Allerdings empfiehlt die Arbeiterkammer auf besondere Personengruppen wie werdende und stillende Mütter, Frauen an Steharbeitsplätzen, ältere und gesundheitlich gefährdete Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen. Da ansonsten gesundheitliche Probleme die Folge sein können.

5. Ab einer bestimmten Temperatur darf auf Anzug und Krawatte verzichtet werden

Die Kleidungsvorschriften dürfen bei Hitze - abhängig vom Arbeitgeber - tatsächlich gelockert werden. Inwieweit der Dresscode wegfällt, muss laut Arbeiterkammer mit dem Chef verhandelt werden. Ist es am Arbeitsplatz um einiges heißer als gewöhnlich, bietet es sich an, leichtes Schuhwerk zu erlauben oder den Krawattenzwang sowie das verpflichtende Tragen von langen Hosen oder Anzügen für die Dauer der Hitzeperiode abzuschaffen.

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Im Video:
Perfekt für heiße Sommernächte: Warme Getränke.

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